Elternmitwirkung in unserer Kindertagesstätte

Die enge Zusammenarbeit und der Kontakt zwischen allen Beteiligten, den Erziehungsberechtigten, den pädagogischen Mitarbeiter/innen und dem Träger ist eine entscheidende Voraussetzung für gute pädagogische Arbeit.

Die Elternmitwirkung in der Elternversammlung, dem Elternrat und dem Rat der Tageseinrichtung hat insbesondere das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Träger und dem pädagogischen Personal zu beleben.

 

Elternversammlung

Die Erziehungsberechtigten der Kindertagesstätte bilden die Elternversammlung. Die Elternversammlung wählt in ihrer ersten Sitzung des Kindergartenjahres für jede Gruppe ein Mitglied des Elternbeirats. Für jedes Mitglied wird eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter gewählt.

 

Elternbeirat

Der Elternbeirat besteht aus den gewählten Mitgliedern der KiTa-Gruppen. Er vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Kindertagesstätte. Er ist über wesentliche personelle Änderungen bei pädagogisch tätigen Kräften zu informieren.

 

Rat der Tageseinrichtung

Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht zu einem Drittel aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Die Größe des Rates der Kindertageseinrichtung legt der Träger fest. Sie beträgt höchstens das Dreifache der Anzahl der gewählten Elternbeiratsmitglieder. Der Rat der Kindertageseinrichtung kann weitere pädagogisch tätige Kräfte oder andere Fachleute zu seinen Beratungen einladen.

Er wählt aus seiner Mitte die Vorsitzende/den Vorsitzenden und deren Stellvertreterin/dessen Stellvertreter.

 

Aufgaben des Rates der Tageseinrichtung

Die Mitglieder des Rates der Kindertageseinrichtung arbeiten im Bemühen um die Verwirklichung der Aufgaben der Einrichtung auf das Engste zusammen. In den von der/m Vorsitzenden einberufenen Sitzungen beraten und informieren sich die Mitglieder des Rates über alle die Einrichtung betreffende wesentliche Punkte.

 

Darüber hinaus sind die Eltern des Rates Bindeglied zwischen den Eltern und Erzieherinnen, bündeln Anregungen und Fragen aus der Elternschaft und besprechen diese mit den Erzieherinnen. Auch kümmern sich die jeweiligen Elternvertreter jeder Gruppe um gruppeninterne Angelegenheiten, organisieren gemeinsame Treffen der Eltern und führen die Gruppenkasse.