Wer sind wir?

Im Jahr 2005 gründeten 10 Eltern den Förderverein, um die Arbeit des Kindergartens zu unterstützen.  Mittlerweile unterstützen zahlreiche Familien den Förderverein der Kindertagesstätte.

 

Welche Ziele verfolgt der Förderverein?

  • Ergänzung der Kindergarteneinrichtungen, der Lehr- und Lernmittel, soweit diese nicht durch den Kindergartenträger abgedeckt sind
  • Helfen und Fördern insbesondere dort, wo im Sinne des Kindergartens ein dringender Bedarf vorliegt, der anderweitig nicht abgedeckt werden kann
  • Aktivierung und Förderung von Interesse und Verständnis in der Elternschaft und bei Freunden des Kindergartens für dessen Aufgaben und Belange
  • Förderung und Unterstützung des Kindergartens, wie z.B. Feste, Fahrten, Wanderungen, Aufführungen

 

Welche Anschaffungen hat der Förderverein bereits finanziert?

Anschaffung des Klettergerüstes mit Rutsche, Wackelbrücke und Turm

Anschaffung eines Niedrig-Seilgartens für den neuen Kindergarten

Ergänzung der Kindergartenausstattung (z.B. Kuschelecke, Fußballtore, Puppenküchen, Sitzbagger, didaktisches Spielzeug, CD-Kassettenrekorder, Digitalkamera etc.)

Jährliche Aufführung eines Puppentheaters im Kindergarten

 

Welche Aktionen wurden in der Vergangenheit vom Förderverein organisiert?

Für alle Kindergartenkinder und -eltern wird einmal jährlich ein Kennenlerntag durchgeführt: Tour de Hösel, Ralley im Wald, Wander- und Spielnachmittage mit gemeinsamen Grillen, Försterwanderung in Heiligenhaus, Malaktionen mit allen Kindergartenkindern (z.B. österliches Eiermalen, Kennenlernen und Nachgestalten der Frucht- und Gemüsebilder von Giuseppe Archimboldo), Kindersachenbörse (findet regelmäßig im Frühjahr und Herbst statt)

T-Shirt Verkauf (findet regelmäßig statt)

Zugunsten des Fördervereins finden regelmäßig Verkaufsaktionen statt: Harry Potter Waffelverkauf; Marmeladen-, Keks- und Ostereierverkauf

 

Welche Rechte und Pflichten hat man als Mitglied im Förderverein?

Als Mitglied des Fördervereins hat man das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und an deren Beschlüssen (Investitionen und Aktionen) mitzuwirken. Es besteht natürlich keine Verpflichtung zur Teilnahme an Versammlungen oder der Gestaltung von Aktionen.